HB2 Bauplanung & Baumanagement - Spektrum und Leistung
Spektrum und Leistung

Unser Leistungsspektrum im Überblick. Oder: Darfs a bisserl mehr sein?

Unser Leistungsspektrum entspricht dem der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Von der Grundlagenermittlung bis zur technischen Oberleitung.

Grundlagenermittlung

Bei der Grundlagenermittlung wird die Aufgabenstellung geklärt und die technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen des Projektes dargelegt. Diese Phase der Bauplanung umfasst auch eine Ortsbesichtigung durch den Bauherrn und Planer, wobei sowohl der Baugrund, als auch die nähere Umgebung inspiziert werden. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung werden im Rahmen einer Ergebnisdarstellung schließlich aufbereitet.

Vorentwurf

Analyse der Grundlagen und Klärung der Rahmenbedingungen.

Erarbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages auf Basis der vom Bauherrn bekannt gegebenen Planungsgrundlagen (Lage- und Höhenplan, Aufmaßpläne des Bestandes, rechtliche Festle-gungen bzw. Bebauungsbestimmungen, Raum- und Funktionsprogramm) einschließlich Untersu-chung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen und deren Bewertung, mit zeichnerischer Darstellung in der Regel M 1:200, einschließlich aller Besprechungsskizzen, Erläuterungsbericht.

Entwurf

Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmig-ten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen.

Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann, in der Regel Grundrisse, Ansichten und Schnitte M 1:100. Objektbeschreibung mit Erläuterungen.

Einreichung

Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärungen. Erarbeitung der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke auf der Grundlage des Entwurfes, so-weit diese nicht von Sonderfachleuten zu erbringen sind.

Ausführungsplanung

Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben. Zeichnerische Darstellung des Objektes als Ausführungs- und Detailzeichnung in den jeweils erforderlichen Maßstäben mit Eintragung der erforderlichen Maßangaben, Materialbestimmungen und textlichen Ausführungen.

Künstlerische Oberleitung

Künstlerische Oberleitung der Bauausführung, Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht.

Technische Oberleitung

Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen:

  • Führung der notwendigen Verhandlungen mit Behörden, Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten im Einvernehmen mit dem Bauherrn

  • Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)

  • Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten

(Texte aus HOA-A)